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Unsere Regeln

Die Satzung über Pflichten, Rechte und Maßnahmen wurde von unseren Wettkämpfern/Kindern auf dem Workshop am 8.11.2013 abgefasst und zwar mit dem Ziel, die Qualität des Gruppentrainings zu steigern und die Persönlichkeit der Wettkämpfer/Kinder weiterzuentwickeln. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich mit seiner Unterzeichnung der Satzung, die Vereinbarungen zu berücksichtigen und zu befolgen. Somit zeigt er, dass er über persönliche Reife verfügt, die ein Sportler mitbringen muss. 

 

PFLICHTEN

HOF, UMKLEIDERAUM, GANG

Meine Pflichten bei der Ankunft/Abgang sind die folgenden:

  • Gegenüber dem Personal und anderen Mitgliedern sowie Gästen benehme ich mich gemäß den kulturellen Grundsätzen, die in unserer Gesellschaft gelten.
  • Im Flur und Umkleideraum befolge ich konsequent die Hausregeln.
  • Die Kleider und Sportausrüstung, die den anderen Wettkämpfern gehören, werde ich ohne ihre Erlaubnis nicht benutzen. Ich werde diese auch nicht mißbrauchen, in Körben verstecken und ähnliches.
  • Alle Sachen, die ich während des Trainings nicht brauche, bewahre ich im Umkleideraum angemessen auf.
  • Im Umkleideraum dränge ich mich nicht durch die Gruppe, es gibt genug Platz für alle. 
  • Ich blockiere nicht den Eingang in den Umkleideraum und halte mich nicht zwischen der Tür auf.

 

TENNISPLATZ

Auf dem Tennisplatz gelten für mich die folgenden Pflichten:

  • Ich schalte das Telefon aus/stelle es auf lautlos und bewahre es in der Tasche auf.
  • Den Tennisplatz betrete ich nur mit entsprechender Sportausrüstung, insbesondere achte ich dabei auf angemessene Fußbekleidung.
  • Ich unterscheide zwischen Sportschuhen für die Halle und Sportschuhen für die Anwendung im Freien. Falls dies nicht der Fall ist, spreche ich darüber mit dem Trainer.
  • Ich komme pünktlich auf den Tennisplatz und halte mich an den vom Trainer festgelegten Plan.
  • Wenn mein Vorgänger mit seinem Training noch nicht fertig ist, betrete ich den Tennisplatz nicht.

Auf dem Tennisplatz habe ich gegenüber dem Trainer folgende Pflichten:

  • Wenn ich zu früh komme, bin ich willkommen. Über Aufgaben spreche ich mit dem Trainer jedoch erst dann, wenn die vorangehende Gruppe eine Pause hat. Deshalb betrete ich den Tennisplatz nur, wenn die Gruppe eine Pause hat oder auf Zeichen des Trainers.
  • Ich höre auf klar vermittelte Inhalte und Anweisungen und führe sie nach besten Kräften aus.

Auf dem Tennisplatz habe ich gegenüber den anderen Wettkämpfern folgende Pflichten:

  • Ich respektiere ihn und störe ihn nicht bei seiner Trainingstätigkeit.
  • Ich kann ihm eventuell einen neuen Rat geben.
  • Ich fluche und schreie nicht, ich schmeiße nicht mit dem Tennisschläger und erzeuge keine schlechte Mannschaftsstimmung. Ein solches Benehmen schadet nicht nur mir, sondern auch den anderen.
  • Ich entziehe mich nicht dem Aufheben von Tennisbällen . Damit raube ich mir und den anderen Wettkämpfern Zeit.
  • Nach dem Training vereinbare ich zusammen mit den anderen Wettkämpfern, wer den Tennisplatz saubermachen (abziehen) wird.

 

RECHTE

Neben der Einhaltung von Pflichten habe ich auch folgende Rechte:

  • das Recht zur Anwesenheit beim Training,
  • das Recht zur Aneignung von Wissen und persönlichen Fertigkeiten,
  • das Recht zur freien Meinungsäußerung, wenn ich dazu aufgefordert werde,
  • das Recht zur gegenseitigen Hilfe, das gleichzeitig auch eine Verpflichtung ist.

 

MAßNAHMEN

Falls die festgelegten Pflichte nicht erfüllt werden, erwarten mich die folgenden Maßnahmen:

  1. WARNUNG
  2. ICH VERLASSE DEN TENNISPLATZ FÜR 15 MINUTEN
    Wenn ich die erste Warnung nicht beachte, verlasse ich den Tennisplatz für 15 Minuten. Ich beruhige mich und mache mir bewusst, was geschehen ist. Ich schreibe meine Gefühle und Gedanken in mein Heft für Bewusstmachung auf, füge das Datum und die Uhrzeit hinzu und beschreibe den Grund, warum ich den Tennisplatz verlassen musste.
     
  3. VERBOT DER ANWESENHEIT BEIM TRAINING UND GLEICHZEITIG AUCH DAS VERBOT DER TEILNAHME AM NÄCHSTEN TRAINING.
    Wenn ich es mir trotz zweier Warnungen bei einem Training nicht bewusst gemacht habe und mich nicht beruhigt habe, darf ich an dem Training nicht mehr teilnehmen.Darüber hinaus darf ich auch amdarauffolgenden Training nicht teilnehmen.
     
  4. BESPRECHUNG MIT DEN ELTERN
    Zu Hause spreche ich mit den Eltern über das Geschehen und schließe mit ihnen eine Vereinbarung darüber, wie es weitergehen soll.Die Vereinbarung mit den Eltern schreibe ich in meinen Heft für Bewusstmachung auf. Mein Trainer hat das Recht, die Vereinbarung zu lesen! 

 

Wenn mir in einem Jahr mehr als einmal ein Verbot der Teilnahme am Training ausgesprochen wurde, werde ich für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer vom Training ausgeschlossen. 

Ich kann den Vorschlag des Trainers annehmen und an einem individualisierten Programm für Persönlichkeitsentwicklung teilnehmen, damit ich die entsprechenden Fertigkeiten für Gruppenarbeit erwerbe.